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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Der Hundehalter verpflichtet sich, Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle eines Verdachts einer ansteckenden Krankheit. Gegebenenfalls wird der Hund vom Training ausgeschlossen, bzw. kann nicht als Tagesgast aufgenommen werden.

  2. Der Hundehalter bestätigt ausdrücklich, dass für den zu betreuenden oder Trainings teilnehmenden Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

  3. Eine Erfolgsgarantie beim Dummytraining kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.

  4. DogFun übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und/oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der Hundehalter haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden erfolgt somit auf eigenes Risiko.
    DogFun haftet nicht für mögliche Verletzungen des Hundes, die im Freilauf und/oder im Spiel erfolgen können. Dem Hundehalter sind die Risiken des Freilaufs/Spiels voll bewusst.

  5. Läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme des Dummytrainings ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zu Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

  6. Vor dem Training sollten die Hunde die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Platzes zu versäubern. Hundehaufen sind (überall) zu entfernen. Das Markieren auf dem Platz ist zu unterbinden.

  7. DogFun verpflichtet sich, bei der Tagesbetreuung den Hund Art-und Verhaltensgerecht unterzubringen, zu betreuen und dabei das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  8. Das Futter für den gesamten Betreuungszeitraum muss DogFun bis zur Übergabe des Hundes vom Hundehalter zur Verfügung gestellt werden.

  9. Der Hundehalter wird vor der Aufnahme seines Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund mit weiteren Hunden betreut wird und von der Betreuerin trotz sorgfältiger Betreuung und vorheriger Prüfung der Gesundheit und Verträglichkeit der Hunde nicht immer mit Gewissheit verhindert werden kann, dass es während der Betreuungszeit einmal zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden oder zu einer Erkrankung oder zu einem Unfall des Hundes kommen kann, bei denen der Hund verletzt und im Extremfall auch zu Tode kommen könnte.

  10. Hält DogFun eine Tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Hundehalter schon jetzt darin ein, dass die Betreuerin den Hund im Auftrag und auf Rechnung des Hundehalters in Tierärztliche Behandlung eines von ihr ausgewählten Tierarztes gibt. Der Hundehalter wird die Rechnung des Tierarztes umgehend zum Ausgleich bringen.

  11. DogFun haftet nicht für den unbeschädigten Erhalt von Gegenständen wie, Körben, Decken, Leinen, Spielzeug etc., die der Hundehalter der Betreuerin mit dem Hund überlassen hat.

  12. Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei DogFun Fotografien von seinem Hund angefertigt werden können und diese auch veröffentlicht werden und zu Werbezwecken genutzt werden können.

 

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